Allgemeine Geschäftsbedingungen SeeCamper

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN der HSF Betriebs UG

Die folgenden Bedingungen sind Bestandteil des Vertrages, der zwischen der HSF Betriebs UG als Vermieter und dem Mieter abgeschlossen wird. Mit der Buchung erkennt der Mieter diese Bedingungen für sich und seine Mitreisenden an.

Mietvertrag:
Mit der Versendung der Onlinereservierung gibt der Mieter ein verbindliches Angebot zum Abschluss des Mietvertrages ab. Dieses Angebot wird vom Vermieter durch eine Bestätigungsmail angenommen.

Gegenstand dieses Mietvertrages sind die in der Onlinebuchung dargestellten Preise sowie die Regelungen dieser AGB.

Tritt ein Mieter vom Vertrag zurück, so besteht seinerseits eine Schadenersatzpflicht von 50 % des Mietpreises bei Rücktritt ab dem 14. Tag vor Reisebeginn und 100 % des Mietpreises bei Rücktritt ab dem 7. Tag vor Reisebeginn. Bei Rücktritt bis zum 14. Tag vor Reisebeginn wird eine Stornogebühr in Höhe von 10% des Mietpreises des Mietpreises, mindestens jedoch 50,00 € erhoben.

Der Mietpreis, wenn nicht ausdrücklich im anders geregelt, zur Hälfte 10 Tage nach Buchung, der Restbetrag 10 Tage vor Antritt der Reise fällig. Die Kaution muss vor Ort in bar oder mit Master/Visacard hinterlegt werden.

Für den Fall, dass das Mietobjekt als Hausboot (mit Mietwohnwagen oder eigenem Wohnmobil/Wohnwagen) vermietet wird, behält sich der Vermieter das Recht vor, bei nicht durch ihn verschuldeten Nichtverfügbarkeiten ein Ersatzboot/Ersatzstellplatz zur Verfügung zu stellen. Ist es dem Vermieter nicht möglich, ein Ersatzboot zu stellen, ist der Vermieter berechtigt, die Bestellung rückgängig zu machen. Der Mieter erhält in diesem Fall seine bis dahin geleisteten Mietzahlungen zurück.

Weitergehende Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.

Allgemeines:
Für die Nutzung des SeeCampers als Charterboot (mit eigenem Wohnwagen/Wohnmobil oder Mietwohnwagen) gilt die Binnenschifffahrt Sportboot-Vermietungsverordnung. Diese ist Bestandteil der sich an Bord befindlichen Bordmappe.

Die Vermietung des SeeCampers erfolgt nur an Personen mit einem Mindestalter von 18 Jahren. Für Boote mit einer Leistung von mehr als 3,68 kW weist der Mieter eine gültige Fahrerlaubnis (Sportbootführerschein Binnen für Sportboote mit Antriebsmaschinen) nach oder verpflichtet sich bei Charterbeginn eine Einweisung durch das Personal des Vermieters mit dem Zweck des Erwerbs eines Charterscheins nach Binnenschifffahrt-Sportbootvermietungsverordnung zu absolvieren.

Die Benutzung der Boote erfolgt auf eigene Gefahr. Für Nichtschwimmer und Kinder unter 8 Jahren ist das Tragen von geeigneten Schwimmwesten Pflicht. Rettungsmittel (Schwimmwesten und Rettungsringe) sind ausschließlich für den Notfall und dürfen nicht anderweitig benutzt werden. Schäden an Boot und Ausrüstung, die die Seetüchtigkeit des Bootes nicht beeinträchtigen und die Nutzung des Bootes weiterhin ermöglichen, berechtigen nicht zur Minderung oder zum Rücktritt.
Weder Havarie noch Unfall oder Wettereinflüsse berechtigen den Mieter zu einer Preisminderung oder zu Schadenersatz.

Übernahme und Rücknahme des SeeCampers:
Die Übernahme erfolgt zu den Geschäftszeiten der HSF-Betriebs UG. Für eine Abweichung von mehr als 2 Stunden von der vereinbarten Zeit kann der Vermieter eine Aufwandentschädigung von 20,00 EUR berechnen. Bei Übernahme des SeeCampers ist von Vermieter und Mieter gemeinschaftlich das Inventar und der Zustand des Bootes an Hand einer Checkliste zu überprüfen. Der SeeCamper wird in charterbereitem Zustand und gereinigt übergeben.

Die Rückgabe des SeeCampers muss zum vereinbarten Zeitpunkt erfolgen. Bei verspäteter Rückgabe haftet der Mieter für eventuelle Folgeschäden. Eine vorzeitige Rückgabe ist nur nach vorheriger Absprache möglich und berechtigt nicht zur Rückforderung oder Minderung des Mietpreises. Der SeeCamper ist vollständig (wie in der Checkliste vermerkt) und gereinigt zurückzugeben. Kosten für verbrauchten Treibstoff und Kosten für Verluste an Material können vom Mieter sofort durch Barzahlung beglichen werden. Bei Einbehaltung der Kaution zur Zahlung wird der evt. zuviel einbehaltene Betrag per Überweisung zurückerstattet. Wenn die Kaution zur Begleichung nicht ausreicht, erfolgt Rechnungsstellung. Der Mieter hat den noch ausstehenden Betrag innerhalb 10 Tage nach Rechnungszugang zu begleichen.

Eine Endreinigung ist nicht erforderlich. Allerdings ist der SeeCamper besenrein und aufgeräumt zurück zu geben. Das Geschirr muss gereinigt und getrocknet sein. Für den Fall, dass diese nicht der Fall ist, wird neben der Endreinigungspauschale ein weiterer Aufschlag von 20 € fällig.

Der Mieter erklärt ausdrücklich,
– keine Veränderungen am Boot und der Ausrüstung vorzunehmen.
– Boot und Ausrüstung pfleglich zu behandeln, als sei es sein Eigentum.
– die gesetzlichen Bestimmungen zu beachten.
– die Bootsmannschaft sicher zu führen.
– An- und Abmeldungen in Sportboothäfen und anderen Anlegeplätzen vorzunehmen.
– sich mit dem Revier vertraut zu machen.

Haftung:
Der SeeCamper ist zu folgenden Konditionen versichert:
Haftpflichtversicherung: 1,5 Millionen € für Personenschäden; 500.000 € für Sachschäden und 50.000 € für Vermögensschäden.
Selbstbeteiligung für jeden Versicherungsfall: 200,00 €

Der Abschluss der vorgenannten Versicherung führt zu keiner Haftungsfreistellung des Mieters für Schäden, die nicht von der Versicherung ersetzt werden oder durch grobe Fahrlässigkeit an dem SeeCamper entstanden sind.

Soweit der Vermieter als Eigentümer des SeeCampers von Dritten auf Grund von Handlungen oder Unterlassungen des Mieters in Anspruch genommen wird, hält der Mieter den Vermieter von allen privat- und strafrechtlichen Folgen, auch von allen Kosten und Rechtsverfolgungen frei. Der Vermieter ist berechtigt, zur Abwehr solcher Ansprüche sich eines Rechtsanwaltes seiner Wahl mit einem Stundenverrechnungssatz von bis zu 220,00 € zu bedienen. Die Kosten hat der Mieter zu tragen. Vergleiche werden aber nur nach Zustimmung des Mieters geschlossen.

Persönliches Eigentum des Mieters unterliegt nicht dem Versicherungsschutz.

Der Mieter übernimmt das Charterboot auf eigene Verantwortung. Der Mieter haftet für alle Personen an Bord. Der Vermieter haftet weder für ihn, noch für andere Personen an Bord. Die Bedingungen des Versicherers sind Bestandteil dieses Vertrages und können auf Wunsch angefordert werden. Der Mieter ist verpflichtet, dem Versicherer sämtliche Auskünfte zu einem möglichen Schadensfall zu erteilen.

Sonstiges:
Das Fahren bei Nacht (die Zeit zwischen kalendarischem Sonnenuntergang und Sonnenaufgang), bei Sichtweiten unter 2000 m und bei Windstärke 4Bft oder höher ist verboten.

Das Grillen und der Umgang mit offenem Feuer an Bord sind verboten. Das Boot ist nicht zu führen von Personen, die infolge körperlicher und geistiger Mängel oder des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel an der sicheren Führung des Bootes erkennbar behindert sind. Das Boot ist nicht zu Führen von Personen unter 18 Jahren.

Der Mieter hat darauf zu achten, dass die Zahl der zugelassenen Personen nicht überschritten wird. Der Mieter hat darauf zu achten, dass keine Gegenstände und Abfälle ins Wasser gelangen, keine Uferpflanzen beschädigt werden und Tiere in ihrem Lebensraum nicht mutwillig beeinträchtigt werden. Der Mieter hat dafür Sorge zu tragen, dass die Ausrüstung den Bedingungen entsprechend sicher verstaut ist. Die Vorderplattform sollte während der Fahrt von allen spritzwassergefährdeten Gegenständen geräumt werden.
Der Mieter hat sich beim Führen des Bootes umsichtig gegenüber anderen Wassersportlern zu verhalten und einen genügenden Sicherheitsabstand zu wahren. Den Segel- und Muskelkraft bewegten Booten sowie der Fahrgast- und Berufsschifffahrt ist in jedem Fall die Vorfahrt zu gewähren.

Beim Befahren ufernaher Bereiche und außerhalb des gekennzeichneten Fahrwassers ist dringend darauf zu achten, den Gewässergrund nicht zu berühren. Das Aufsetzen des Bootes zum Anlegen im Uferbereich ist verboten. Verlässt der Mieter das Boot an einem anderen, als dem vereinbarten Zielort, gleich aus welchem Grund, so trägt der Mieter alle Kosten, die durch die Rückführung und Verspätung des Bootes entstehen. Der Mieter verpflichtet sich, das Boot nicht an Dritte zu überlassen. Der Mietvertrag gilt als grundsätzlich verlängert bis zur Rückgabe des Bootes.

Bei Kollisionen und Havarien oder sonstigen außergewöhnlichen Vorkommnissen sind der Vermieter und die zuständige Wasserschutzpolizei unverzüglich telefonisch zu informieren. Bei Schäden an Personen oder am Boot fertigt der Mieter eine Niederschrift darüber an und sorgt für Bestätigung der Wasserschutzpolizei, des Schleusenwartes, Fischers, Hafenmeisters oder des Unfallgegners. Reparaturen von entstandenen Schäden dürfen nur nach telefonischer Genehmigung durch den Vermieter vom Mieter beseitigt oder in Auftrag gegeben werden.

Schwerin im Januar 2019

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